Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst. Liest man den Beschluss des BGH aufmerksam durch, wird klar, dass es sich eigentlich um die Frage dreht, ob Deutsche im Krieg das Recht haben, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Und der BGH verneint diese Frage, indem es behauptet, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht undenkbar. Der BGH sagt im Grunde genommen, Ukrainer dürften ausgeliefert werden, weil auch Deutsche im Krieg gezwungen werden könnten, zu kämpfen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Politik, die eine Konfrontation mit Russland heraufbeschwört, ist das hochbrisant und gefährlich. ..."Wie der BGH hier den eindeutigen Willen des Grundgesetzes und wesentliche Argumente des BVerfG und auch aus der Literatur nicht einmal erwähnt, ist für mich kein sauberes Handwerk mehr. Die Entscheidung ist derart widersprüchlich, dass sie für mich eine politische Handschrift trägt. Im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Eigentlich ist das sehr klar und deutlich. In Deutschland redet die Politik davon, dass wir „kriegstüchtig“ werden müssen. Und nun ist da dieser BGH-Beschluss".
Wir empfehlen dringend, diesen Beitrag in den Nachdenseiten aufmerksam zu lesen, ein Interview von Markus Klöckner mit dem Rechtsanwalt René Boyke.